Mitteilung des Vereins zum Umgang mit der neuen Coronaschutzverordnung NRW vom 28.05.2021
Liebe Mitglieder, Trainer, Eltern und Spieler, das lange Warten auf einen normalen Trainingsbetrieb hat endlich ein Ende und die sinkenden Inzidenzzahlen entwickeln sich für die Sportvereine in eine zufriedenstellende Richtung. Durch den fleißigen und unermüdlichen Einsatz unserer Trainer ist es uns gelungen weitestgehend den Trainingsbetrieb im Rahmen unserer Möglichkeiten aufrechtzuerhalten und unseren Kindern ein adäquates Training anzubieten. Für diesen tollen Einsatz während der Corona-Pandemie möchten wir uns ganz herzlich bei allen beteiligten Personen bedanken.
Zunächst möchten wir euch einen aktuellen Ausschnitt der neuen Coronaschutzverordnung NRW, gültig ab dem 28.05.2021, aufführen:
§ 14 Sport
(1) Die Zulässigkeit des Freizeit-, Amateur- und Profisportbetriebs einschließlich des Wettkampfbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen, der Sportausübung außerhalb von Sportanlagen sowie des Zutritts Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen richtet sich nach den folgenden Vorschriften.
(2) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 3 (50-100) sind nur zulässig:
1. im Freien die gemeinsame Sportausübung einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf
a) in den nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 (allgemeine Kontaktbeschränkungen zulässigen Gruppen,
b) in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen,
c) von bis zu 25 Personen bei ausschließlich kontaktfreier Ausübung